Gekaufte oder erfundene Bewertungen sind seit 2022 in Deutschland ausdrücklich verboten (§ 5b Abs. 3 UWG). Trotzdem tauchen sie weiter auf, weil sie kurzfristig Vertrauen vortäuschen. Wer als Kundin oder Kunde eine Kaufentscheidung auf Bewertungen stützt, kann aber lernen, die Warnsignale zu erkennen.
Typische Warnsignale bei Fake-Bewertungen
- Viele Bewertungen erscheinen innerhalb weniger Stunden oder Tage, danach lange Stille
- Auffallend ähnlicher Satzbau oder wiederkehrende Formulierungen über mehrere Profile hinweg
- Fast nur Fünf-Sterne-Bewertungen ohne einzige kritische Anmerkung
- Profile ohne Foto, ohne Historie oder mit generischen Namen
- Bewertungstext beschreibt nichts Konkretes zum Ablauf oder Ergebnis, nur allgemeines Lob
Was seriöse Anbieter stattdessen zeigen
Ein glaubwürdiges Bewertungssystem macht nachvollziehbar, wie eine Bewertung zustande kommt: Double-Opt-in per E-Mail, ein Hinweis darauf, dass Texte automatisch nach neutralen Kriterien geprüft werden, und ein offener Meldeweg für Betroffene. Auch kritische oder gemischte Bewertungen gehören dazu, sie dürfen nicht einfach unterdrückt werden.
Wie Echtstimmen das umsetzt, steht offen auf der Seite mit den Bewertungsrichtlinien: Wortfilter gegen Beleidigungen, eine Pflicht zu echtem Eigenanteil im Text (reine Textbausteine reichen nicht) und ein Melde-Link an jeder veröffentlichten Bewertung.
Für Unternehmen: Abgrenzung schafft Vertrauen
Unternehmen, die selbst Bewertungen einholen, profitieren davon, den eigenen Prozess offenzulegen statt nur ein Sterne-Symbol zu zeigen. Ein Verifiziert-Kennzeichen (Nachweis der Domain-Inhaberschaft, keine externe Zertifizierung) und ein Verweis auf die eigene Moderationsrichtlinie wirken glaubwürdiger als jede Werbeaussage.
Häufige Fragen
Sind gekaufte Kundenbewertungen in Deutschland verboten?
Ja. Seit der UWG-Reform 2022 gilt das Anbieten oder Beauftragen erfundener Bewertungen sowie das Verschweigen bezahlter Bewertungen als unlautere Geschäftspraktik nach § 5b Abs. 3 UWG.
Darf ein Unternehmen negative Bewertungen löschen?
Nur, wenn sie gegen klare, vorher festgelegte Regeln verstoßen (zum Beispiel Beleidigungen oder unbelegte Vorwürfe). Sachliche Kritik einfach zu entfernen gilt selbst als irreführend.